Fahrradstraße in der
Massenhausener Straße
Auf einer Länge von circa 500 Metern, nämlich vom Kurt-Kittel-Ring bis kurz vor der nördlichen S-Bahnunterführung, ist die Massenhausener Straße seit 2022 als Fahrradstraße ausgewiesen. Dies ist eine Maßnahme, welche im Rahmen des Radverkehrskonzepts ausgearbeitet wurde.
Die Verkehrszeichen sowie die Bodenmarkierungen werden darauf hinweisen, wo die Fahrradstraße beginnt und wo diese enden wird. Auch an den einmündenden Straßen werden entsprechend die Verkehrszeichen aufgestellt.
Mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ wird sichergestellt, dass der Kfz-Verkehr die Massenhausener Straße mit dem Auto befahren kann. Somit bleibt diese auch als Fahrradstraße nach wie vor für den Kfz-Verkehr frei zugänglich.
Die Massenhausener Straße bietet sich als Fahrradstraße an, da diese bereits von vielen Radfahrenden genutzt wird, die zu den nahe gelegenen Mühlseen radeln bzw. Besorgungen im Ortszentrum erledigen wollen und somit eine wichtige Verbindung darstellt.
Mit der Umwidmung zur Fahrradstraße bleibt vieles beim Alten, dennoch gehen auch ein paar Änderungen einher.
Das bleibt beim Alten:
- Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 30 km/h
- Kfz-Verkehr bleibt ausdrücklich weiterhin erlaubt
- Rechts-vor-Links-Regelung bleibt bestehen
- Parken für Anwohner in den gekennzeichneten Bereichen wie bisher
Das ändert sich mit der Fahrradstraße:
- Radfahrende dürfen explizit nebeneinander fahren
- Radfahrende geben die Geschwindigkeit vor
Dennoch dürfen Radfahrende von Autos überholt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese nicht bedrängt und der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter beim Überholvorgang eingehalten werden muss.
Mit der Ausweisung als Fahrradstraße soll das Miteinander im Straßenverkehr, aber auch die gegenseitige Rücksichtnahme gestärkt werden und so auch die Sicherheit für die Radfahrer erhöht werden.