Grafik mit Fahrrad

Nützliche Hinweise fürs Radfahren

Schnelleinstieg in die Verkehrsregeln

Verkehrszeichen: Radverkehrsanlagen mit Benutzungspflicht

Blaue Verkehrszeichen mit weißem Symbol "Fahrrad" - auch kombiniert mit "Fußgänger" begründen die Benutzungspflicht. Das meint, dass diese Radwege von den Radfahrenden benutzt werden müssen. Das befahren der Fahrbahn ist somit nicht erlaubt.

Gemeinsamer Fuß- und Radweg 

Verkehrszeichen gemeinsamer Geh- und Radweg

Bei diesem Verkehrszeichen wird die gesamte Verkehrsfläche gemeinsam von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden genutzt. Für Radfahrende gilt: Bitte Rücksicht auf zu Fuß Gehende nehmen!

Getrennter Fuß- und Radweg 

Verkehrszeichen getrennter Geh- und Radweg

Die Trennung der beiden Wege kann durch eine weiße Linie oder bauliche Merkmale hervorgehoben werden. Dabei lässt sich am Verkehrszeichen auch erkennen, welche Wegseite für den Radverkehr bestimmt ist.

Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrende

Sonderweg Fußgänger mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei"

Zusatzzeichen Fahrradfahrer frei

Fußwege, die zusätzlich auch mit dem obigen Zeichen "Radfahrer frei" beschildert sind, dürfen von Radfahrern genutzt werden. Dabei gilt jedoch besondere Rücksicht gegenüber den zu Fuß Gehenden. Zudem dürfen Radfahrende nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Es besteht keine Benutzungspflicht, sondern stellt ein zusätzliches Angebot dar.

Einbahn­straße, Radfahrer in beiden Richtungen frei 

Verkehrszeichen Einbahnstraße mit Zusatz kreuzender Radverkehr und Verkehrszeichen Verbot de Einfahrt mit Zusatz Radverkehr frei

Unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen können innerhalb von Tempo-30-Zonen Einbahnstraßen in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden. Diese Einbahnstraßen sind an den obigen Verkehrszeichen erkennbar. Damit ist es dem Radfahrenden erlaubt, auch gegen die eigentliche Fahrtrichtung der Einbahnstraße zu fahren.

Fahrradstraße 

Verkehrszeichen Fahrradstraße

In Fahrradstraßen haben Radfahrer besondere Rechte. Dennoch sind Fahrradstraßen in der Regel für den Kfz freigegeben. Hier gibt es allerdings ein paar Besonderheiten zu beachten!

  • zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer
  • Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden 
  • Radfahrende dürfen explizit nebeneinander fahren
  • Der Radfahrende gibt die Geschwindigkeit vor, wenn ein Überholen mit ausreichend Sicherheitsabstand von 1,5 Meter nicht möglich ist, muss der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen

Sackgasse (Beschilderung für Rad- und Fußverkehr frei)

Verkehrszeichen Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer frei

In Neufahrn wurde bereits die Sackgassenbeschilderung überarbeitet. Überall dort, wo Sackgassen für den Radverkehr, aber auch Fußverkehr durchlässig sind, wurde dieses Verkehrsschild angebracht. Insgesamt sind es bisher 30 Stück. Dadurch entstehen für den Radfahrenden leicht erkennbare Abkürzungen und verringern die Fahrtzeit. 

Tempo-30-Zone 

Verkehrszeichen Tempo-30-Zone

In Tempo-30-Zonen gibt es keine benutzungspflichtigen ausgewiesenen Radwege. Die Radfahrenden teilen sich hier in der Regel zusammen mit dem PKW-Verkehr die Fahrbahn. Auch in Neufahrn findet in Tempo-30-Zonen der Radverkehr zumeist auf der Fahrbahn statt.
Zuletzt wurde auch die Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße von 50 km/h auf 30 km/h reduziert, sodass dies auch dem Radverkehr zu Gute kommt.

Verkehrsberuhigte Bereiche 

Verkehrszeichen Verkehrsberuhigter Bereich

Innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche wird zu Fuß Gehenden das Recht eingeräumt, die gesamte Straßenbreite benutzen zu dürfen. Dort sind auch Kinderspiele erlaubt. Der Auto- und Radverkehr muss demnach Schrittgeschwindigkeit einhalten (4 bis 7 km/h).

Tipps zum sicheren Radfahren

Das verkehrssichere Fahrrad

Darstellung des verkehrssicheren Fahrrads

Ein verkehrssicheres Fahrrad sollte folgende Ausstattungen haben:

  • Licht: Scheinwerfer, Rückstrahler (weiß), Rücklicht (rot), 2 Rückstrahle je Pedal (gelb), 2 Speichenrückstrahler/Katzenaugen (gelb) je Laufrad
  • Bremsen: 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Klingel: helltönend
  • Reifendruck: je Fahrradtyp unterschiedlich, zu wenig/zu viel Druck sollte vermieden werden

Verhalten im Straßenverkehr

  • Tragen Sie stets einen Fahrradhelm! Benutzen Sie einen Helm, der Ihnen passt und leicht einzustellen ist. Nach spätestens 5 Jahren oder einem Sturz sollte dieser aufgrund der Materialermüdung bzw. Materialbeschädigung durch einen Neuen ersetzt werden.
  • Fahren Sie bei Dämmerung und Dunkelheit mit Licht. Helle und reflektierende Kleidung erhöht zudem die Sichtbarkeit.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende.
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den verkehrlichen und witterungsbedingten Verhältnissen an.
  • Halten Sie auch ausreichend Abstand zu parkenden Autos. Um Dooring-Unfälle zu vermeiden sollten Sie ca. 1,0 Meter Abstand zu parkenden Autos halten.
  • Befahren Sie Radwege nicht in falscher Richtung, das gehört zu den Hauptunfallursachen. Andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht mit Geisterradlern.
  • Vermeiden Sie das Fahren im Toten Winkel von LKW, bleiben sie hinter den LKW. Ein Hindurchschlängeln zwischen Fahrzeugen und Bordstein kann zu Konflikten führen.
  • Durch das Tragen von Kopfhörern können Sie beim Radfahren Ihre Umgebung nicht mehr ausreichend wahrnehmen. Deshalb lieber ohne Kopfhörer radeln und auf das Umfeld achten.

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