Geschwindigkeitsreduzierung in der Bahnhofstraße
Tempo 30 in der Bahnhofstraße
Es wurde beschlossen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße von ehemals 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Die Bahnhofstraße ist eine lebendige Straße, was sich auch im Verkehrsaufkommen widerspiegelt. Alle möglichen Verkehrsarten sind vertreten, sodass als verträgliche Lösung eine Geschwindigkeitsreduzierung herbeigeführt wurde. Dabei sollen nicht nur Lärmemissionen reduziert werden, sondern auch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden.
Durch die Herabsenkung der Geschwindigkeit ergeben sich auch im Besonderen Vorteile für Radfahrer:innen, welche sich die Fahrbahn mit dem motorisierten Verkehr teilen. Es entstehen weniger Konflikte und Gefahren. Riskante Fahrmanöver besonders bei Überholvorgängen von Radfahrenden können so ebenfalls verringert werden.
Zudem möchte die Gemeinde darauf hinweise, dass der Kfz-Verkehr beim Überholen von Radfahrenden laut StVO einen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2,0 Meter außerorts einzuhalten hat.
Die Gemeinde Neufahrn ist darüber hinaus Unterstützerin der Initiative des Deutschen Städte Tags: Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten.
Die Initiative bekennt sich dabei zur Mobilitätswende und fordert, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.