Die Gemeinde Neufahrn ist nun offiziell eine ‚fahrradfreundliche Kommune‘. Die AGFK-Bewertungskommission hat am Dienstag, 25.10.2022 die Gemeinde hinsichtlich ihrer Fahrradfreundlichkeit auf Herz und Nieren geprüft
Dabei kam die Bewertungskommission, bestehend aus Sarah Guttenberger, AGFK Bayern Geschäftsführerin, Robert Burschik vom Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), sowie Martin Singer vom Bayerischen Staatsministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr zu dem erfreulichen Schluss, dass die Radverkehrsförderung in Neufahrn einen hohen Stellenwert einnimmt und sich in den vergangenen Jahren auch einiges zum Guten verbessert hat.
Bei einer sogenannten Vorbereisung im Jahr 2018 wurden damals Handlungsempfehlungen an die Kommune weitergegeben, welche es bis zur nachfolgenden Hauptbereisung durch die Bewertungskommission im Oktober 2022 zu erfüllen galt. Einen ganz wichtigen Grundstein zur Zertifizierung hat zudem das neue Radverkehrskonzept gelegt, welches federführend vom Mobilitätsbeauftragten im Rathaus, Simon Weichwald, erarbeitet wurde. Auch die weiter geplanten Maßnahmen sowie das Engagement aus Politik, Verwaltung und der ADFC-Ortsgruppe trafen gestern auf positive Resonanz bei der Bewertungskommission.
Bürgermeister Heilmeier, begrüßte am Tag der Hauptbereisung im Rathaus neben der Bewertungskommission auch Vertreter der verschiedenen Gemeinderatsfraktionen, Vertreter der lokalen ADFC-Ortsgruppe Neufahrn-Eching, sowie Polizeihauptkommissar Michael Ertl, den Leiter der Polizeiinspektion Neufahrn.
Vormittags hat Neufahrns Mobilitätsbeauftragter Simon Weichwald die Fortschritte im Bereich Förderung des Radverkehrs und die erfüllten Kriterien in einer Präsentation vorgestellt. Am Nachmittag ist man dann zusammen mit der Bewertungskommission durch Neufahrn geradelt und hat sich verschiedene Standorte und Stellen begutachtet.
Zum einen konnte die Gemeinde Neufahrn bei der Bewertungskommission neben einigen Grundsatzbeschlüssen mit besagtem, umfassenden Radverkehrskonzept punkten, welches als Leitfaden zur Umsetzung der Maßnahmen in den nächsten Jahren gilt.
Als positiv bewertete die Kommission zudem, dass die Gemeinde bereits die Planungen für den künftigen Radwegausbau und die Erneuerung der Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof vorangetrieben hat. Auch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße auf 30 km/h sowie kleinere Maßnahmen, wie Rotmarkierungen, Ampelgriffe und die Absenkung von Bordsteinkanten trafen auf das Lob der Expertenrunde.
Natürlich gab es auch Kritikpunkte, bei denen die Gemeinde nachbessern muss. Dies trifft unter anderem zu für die Radwegebenutzungspflicht, welche es aufzuheben gilt. Auch beim Thema Winterdienst und Baustellenmanagement besteht Verbesserungspotenzial.
Die Gemeindeverwaltung nahm die Anregungen der Kommission auf. Simon Weichwald: „Wir befinden uns letztendlich noch im Anfangsstadium der Radverkehrsförderung, aber der politische Wille und Engagement sind deutlich zu erkennen. Wir werden die nächsten Jahre nutzen, um angesprochenen Mängel zu beseitigen und dem Anspruch an eine fahrradfreundliche Kommune voll gerecht zu werden.“
Insgesamt hat die Gemeinde Neufahrn nun sieben Jahre Zeit, weitere Maßnahmen umzusetzen, um das Radfahren vor Ort weiter zu verbessern und zu fördern.
3. November 2022 von Simon Weichwald